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Schwäbisch Hall
Kategorie "Schwäbisch Hall"

Mehr als elf Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um, das sagt zumindest die Statistik. Dabei ist viel zu beachten. Wie Umzugswillige die wichtigsten Schritte rechtzeitig planen, um den Wohnungswechsel ohne Hektik in den Griff zu bekommen, erklärt Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Großhauser in ihrer Umzugsliste.

1. Helfende Hände: Professionelle Umzugshelfer bieten viel Erfahrung, haften für eventuelle Transportschäden und übernehmen weitere Dienstleistungen wie Kartons (bruchsicher) packen, Möbel montieren oder Sonderparkgenehmigungen beantragen. Natürlich hat das seinen Preis – dieser hängt von der Größe des Hausrats und der Entfernung zum Umzugsort ab. Wer in Eigenregie umzieht, sollte genau planen. Hier fallen in der Regel nur Kosten für einen Miettransporter an.

2. Gas und Strom: Wer einen bestehenden Vertrag mit einem Gas- oder Stromversorger hat, kann diesen entweder mitnehmen und ummelden oder zu einem neuen Anbieter wechseln. Über Online-Vergleichsrechner lassen sich die günstigsten Tarife ermitteln. Teilt der Vormieter seinen bisherigen Gas- und Stromverbrauch mit, so haben die Nachmieter einen Richtwert für den Preisvergleich. Wichtig: Zählerstände notieren – sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in das neue Zuhause – ansonsten wird der Verbrauch geschätzt und in der Regel zu hoch angesetzt.

3. Telefon, Internet und Kabelanschluss prüfen bzw. ummelden: Mindestens 30 Tage vor dem Umzug sollte der Internet- und Kabelanbieter über den Wohnortwechsel informiert werden. Er muss prüfen, ob auch an der neuen Anschrift die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellt werden können. Wer den Umzug nutzen möchte, um einen neuen Anbieter zu wählen, sollte sich zunächst mit der aktuellen Vertragssituation auseinandersetzen. Ist eine zeitnahe Kündigung nicht möglich, besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf den Nachmieter zu überschreiben – sofern er daran interessiert ist. Kann der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung erbringen, greift ein Sonderkündigungsrecht: Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

4. Ab- und Ummeldungen, Kündigungen: Viele Unternehmen und Behörden müssen über die Adressänderung informiert werden. Zu den wichtigsten gehören Arbeitgeber, Finanzamt, Bank, Schule und Kindergarten, Krankenkasse, Versicherungen und weitere Vertragspartner, zum Beispiel für Kredite, Leasing oder Zeitungs-Abos. Liegen alter und neuer Wohnort weiter auseinander, müssen eventuell Mitgliedschaften (z. B. Vereine, Fitnessstudio) gekündigt werden – dabei die Kündigungsfristen beachten.

5. Nachsendeantrag erteilen: Damit die Post ab dem Stichtag an die neue Adresse umgeleitet wird, sollte idealerweise zwei bis drei Wochen, mindestens aber fünf Werktage vor dem Umzug ein Nachsendeantrag gestellt werden. Möglich ist das in jeder Postfiliale sowie online. Die Kosten betragen je nach Nachsendedauer zwischen 20 und 35 Euro.

6. Baby- und Hundesitter organisieren: Kleinkinder und Haustiere sind nicht nur im Weg, sondern beim Umzug oft auch in einer extremen Stresssituation. Darum rechtzeitig für liebevolle Betreuung sorgen.

7. Ballast abwerfen: Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit zum Ausmisten und Entrümpeln. Die Einrichtung wird ohnehin gern dem neuen Domizil angepasst. Aber auch bei jedem Einzelstück aus Kleiderschrank, Keller oder Speicher kann man sich fragen: Hatte ich es im letzten Jahr auch nur einmal in der Hand? Lautet die Antwort „Nein“, ist das Utensil in der Altkleidersammlung, beim Sperrmüll oder auf dem Wertstoffhof besser aufgehoben.

8. Umzugskartons und Zubehör besorgen: Rechtzeitig an genügend Verpackungsmaterial denken. Kartons sollte man nicht bis zum Rand vollpacken, um den Transport zu erleichtern – das gilt vor allem für Bücher und Geschirr. Nicht unterschätzen: Schon der Hausrat einer 3-Zimmer-Wohnung kann bis zu 100 Kartons füllen. Außerdem sind beispielsweise Decken, Abdeckfolie, Luftpolsterfolie, Klebeband, Tragegurte und Filzstifte zum Beschriften der Kartons nötig.

9. Möbelverteilung planen: Mindestens mit einer Woche Vorlauf sollte ein Möbelverteilungsplan für die neue Wohnung erstellt werden – am besten auf Basis des Wohnungsgrundrisses. Darin die Möbel eindeutig mit prägnanten Kurzbezeichnungen (z. B. Kürzel des Raumes) versehen und diese gut sichtbar an mehreren Stellen des Möbelstücks anbringen.

10. Urlaub beantragen: Manche Arbeitgeber gewähren Sonderurlaub für den Umzug. Unabhängig davon sollten Umzugswillige rechtzeitig Urlaub einreichen, sobald der Termin feststeht. Dabei sollte auch Zeit für die eventuelle Renovierung und Übergabe der alten Wohnung eingeplant werden.

Presseinformation Schwäbisch Hall

(Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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