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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: Januar 2018

A. Allgemeine Nutzungsbedingungen
§1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Internet-Netzwerk vr-wohnen.de, das von der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH oder vr-wohnen.de) regeln die Nutzung der Interessenten für Wohn-Immobilien, die auf der Internetseite des vr-wohnen.de-Netzwerkes der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH zugreifen, um sich über auf der Internetplattform angebotene Wohnimmobilien zum Kauf oder auch zur Miete zu informieren.
Dabei gelten jeweils die aktuellen AGBs, wie sie auf der Website von vr-wohnen.de veröffentlicht sind. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.
§ 2 Leistungsumfang des Netzwerkes von vr-wohnen.de
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ermöglicht einer soweit technisch möglich unbeschränkten Anzahl von gewerblichen Immobilien-Anbietern aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister, ihr Immobilien-Angebot auf den Seiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes zu präsentieren und stellt diese in eine Datenbank des Portals ein. Interessenten erhalten kostenfrei, abgesehen von den orts- und anbieterüblichen Internetverbindungskosten, Zugriff auf diese zuvor benannte Datenbank und können durch die Eingabe verschiedener Suchkriterien zielgerichtet auf die Angebote in der Datenbank zugreifen. Um einen möglichen Treffer der Suchanfrage zu gewährleisten, behält sich die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH vor, im Falle einer zu großen Anzahl von Treffern aufgrund unzureichender Eingrenzung der Suchanfrage die möglicherweise passenden Angebote auszuwählen bzw. zu optimieren.
2. Interessenten können Suchanfragen unter Angabe einer E-Mail-Adresse bei vr-wohnen.de speichern. Passende Suchergebnisse werden regelmäßig an diese E-Mail-Adresse versendet. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich vor, gespeicherte Suchanfragen zu löschen, deren E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder offensichtlich einem anderen Zweck dienen. Die Immobilien-Interessenten können auf den Internet-Seiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes von der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ihren Namen und E-Mail-Adresse mit ihren Auswahlkriterien für ein gewünschtes Objekt in einer Datenbank hinterlegen. Die gewerblichen Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister können auf diese Datenbank zugreifen und den Immobilien-Interessenten Angebote direkt zuleiten. Die Daten werden auf Wunsch der Interessenten jederzeit wieder gelöscht.
3. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Immobilienangebote der Anbieter für die Interessenten im Falle des Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig sein können.
§ 3 Haftung
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH gibt lediglich die von den Anbietern erhaltenen Informationen auf den Seiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes wieder, ohne diese im einzelnen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Daher schließt Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH jegliche Haftung für die Richtigkeit der auf den Seiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes dargestellten Informationen aus. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH haftet insbesondere nicht für Marken- oder Urheberverletzungen, die durch Informationen von Anbietern im Rahmen ihrer Anzeigen entstehen.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird ausdrücklich nicht selbst als Anbieter tätig, sondern bietet lediglich mit den Seiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes eine Plattform, auf der gewerbliche Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister Interessenten Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages mit Wohnungseigentümern vermitteln können.
§ 4 Verwendung von Anbieter-Informationen aus Exposés
Wird den Interessenten aufgrund einer Nachfrage von dem Anbieter ein Exposé zur Verfügung gestellt, verpflichten sich die Interessenten, diese Information nur für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte weder für private, noch für gewerbliche Zwecke weiterzuleiten. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH haftet nicht für den Inhalt bzw. die Korrektheit der Exposés. Diese sind jeweils ausschließlich dem gewerblichen Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister zuzurechnen.
§ 5 Datenschutz
Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit den Interessenten erhaltenen persönlichen Daten nur für Zwecke der Erfüllung des Kundenauftrages im Zusammenhang mit Immobilien sowie die von den Interessenten ausgewählten Repräsentanten des Verkäufers bzw. auf Wunsch der Interessenten an die die Datenbank nutzenden Anbieter weiterzuleiten und Dritten diese ausdrücklich nicht zugänglich zu machen.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Immobilien-Anbieter
Stand: Januar 2018
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH als Betreiber oder vr-wohnen.de.de) und dem gewerblichen Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister als Kunden, welche über die Internetplattform der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH / vr-wohnen.de geschlossen werden. Soweit keine andere Vereinbarung geschlossen wird, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Nutzers der Plattform, also des gewerblichen Immobilienanbieters widersprochen.
2. Der Abschluss von Verträgen erfolgt ausschließlich mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern, d. h. also einer natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur befristet. Der gewerbliche Anbieter hat deshalb selbst für einen Ausdruck, bzw. eine gesonderte Speicherung zu sorgen.

§ 2 Leistungsumfang von vr-wohnen.de
1. Auf der Internet-Plattform vr-wohnen.de, der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend "LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH als Betreiber oder vr-wohnen.de"), ist das Immobilien-Unternehmen als gewerbliche Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister in Form eines kostenpflichtigen Anzeigemarktes sowie einer Internetplattform berechtigt, Immobilien anzubieten. Der Inhalt der einzelnen Anzeigen der Angebote richtet sich nach der Beschreibung der Anzeige durch den Kunden auf der jeweiligen Internetseite. Die visuelle Darstellung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von vr-wohnen.de und wird überwiegend über Schnittstellen generiert. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH bietet dem Immobilien-Unternehmen als gewerbliche Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Monats-Auftrages zu schalten.
2. Das Netzwerk von vr-wohnen.de ist in der Regel vierundzwanzig Stunden jeden Tag verfügbar. Das Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von vr-wohnen.de liegen. Die Verfügbarkeit und Datenkommunikation über das Internet kann nach dem aktuellen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH bietet deshalb weder eine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen, noch eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit.
3. Die Immobilien-Angebote des Immobilien-Unternehmens werden durch die Einstellung in die Datenbank von vr-wohnen.de auch auf Partnerseiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes abrufbar sein. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH beabsichtigt auch in nächster Zeit weitere Partnerangebote aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilien-Unternehmens werden auch bei den neuen Partnern dann abrufbar sein. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH hat auch das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie Magazine, Zeitungen und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Bezahlung durch das Immobilien-Unternehmen ist nicht erforderlich. Der gewerbliche Immobilienanbieter gewerbliche Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister erklärt zeitgleich sein Einverständnis mit der Abrufbarkeit auf den Partnerseiten des vr-wohnen.de-Netzwerkes sowie mit neuen Partnern, wenn er sich auf vr-wohnen.de mit seinem Angebot auf der Plattform eingetragen hat.
4. Das Dienstleistungsangebot der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH im Internet stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des Angebotes und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung in Textform u. a. per E-Mail in welcher der Immobilienanbieter sein Immobilienangebot schaltet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schaltet die vr-wohnen.de die Anzeige innerhalb von 1, 2 Werktagen nach Zahlungseingang frei.
Die Abwicklung der Anzeigenschaltung, Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der gewerbliche Anbieter hat sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Pflichten des Immobilien-Anbieters
1. Der Immobilien-Anbieter verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungs-Prozesses erfassten Angaben auf Korrektheit hin zu überprüfen und eventuelle Fehler selbst zu beheben oder vr-wohnen.de sofort mitzuteilen. Das Immobilien-Unternehmen verpflichtet sich, alle Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, sofort vr-wohnen.de (info@vr-wohnen.de-Hotline 089 / 30764136) mitzuteilen.
2. Das Immobilien-Anbieter ist verpflichtet, sein Keyword sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account möglich machen, geheim zu halten und sie sofort zu ändern bzw. von vr-wohnen.de ändern zu lassen, wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben bzw. die Gefahr besteht, dass Dritte unbefugt Zugang zu dem Account nehmen können. Der Immobilien-Anbieter haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
3. Der Immobilien-Anbieter verpflichtet sich, nur Objekte in der vr-wohnen.de-Datenbank einzustellen, die er entweder selbst vermarktet oder für die er einen Auftrag zur Vermarktung hat. Eine Einstellung von Listen mit Suchergebnissen von Objekten, die nicht von dem Immobilien-Anbieter unmittelbar vermarktet werden, sondern in der Vermarktung Dritter befindliche Objekte enthalten, ist ausdrücklich untersagt. Das Immobilien-Unternehmen ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart muss es die Mindest-Informationen wie Größe, Lage und Preis des Objekts und besonders die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilien-Unternehmen, bei der Darstellung des Objekts ausschließlich Bilder des Objekts, objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, Java-Script Anwendungen, HTML-Tags, Domainnamen und Ähnliches untersagt. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich vor, im Fall von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder wenn die Gefahr der Irreführung von Interessenten besteht oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilien-Anbieter keinerlei Ansprüche erwachsen, es sei denn, die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
4. Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten (z.B. Grafiken und Bilder) wird vom Immobilien-Unternehmen als gewerblicher Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH das Recht eingeräumt, diese Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Nutzungsarten auszuwerten. Dies beinhaltet besonders das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, zu speichern, bereitzuhalten, zu veröffentlichen und öffentlich verfügbar zu machen, auch im Rahmen von Werbemaßnahmen, sie zu diesen Zwecken umzuarbeiten (z.B. zu verkleinern oder Ausschnitte anzufertigen) und die Inhalte an die Partner von vr-wohnen.de im selben Umfang zur Auswertung weiter zu vermitteln.
5. Sollte die Immobilie vermietet, bzw. verkauft worden sein, muss der Immobilien-Anbieter diese innerhalb der darauf folgenden vier Tage aus der vr-wohnen.de-Datenbank deaktivieren.
6. Der Immobilien-Anbieter verpflichtet sich außerdem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte, etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Immobilien Anbieter stellt die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
7. Bei Aufgabe von Printanzeigen ist der Immobilien-Anbieter verpflichtet, kaufmännische Sorgfalt walten zu lassen, da diese Anzeigen nach Fertigstellung einer diesbezüglichen Software automatisch in das jeweilige Printprodukt eingestellt werden. Es ergeben sich aus Fehlern, die das Immobilien-Unternehmen zu verantworten hat (z.B. Tippfehler u.ä.), keine Gewährleistungs- oder andere Ansprüche gegenüber der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH.
§ 4 Abrechnung
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich vor, die Preisliste regelmäßig anzupassen. Die Anpassungen sind abhängig von extern verursachten Technik-, Service- und/oder Lizenzkosten. Davon ausgenommen sind Preisänderungen, die eine grundsätzliche Veränderung des Vertrages ergeben würden und Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird den Immobilien-Anbieter gegebenenfalls rechtzeitig über Änderungen der Preisliste in Schriftform benachrichtigen. Dem Immobilien-Anbieter steht bei einer Preisanpassung von mehr als 9 % des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung, die angestrebt wird, zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Immobilien-Anbieter mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Die neuen Preise gelten als verbindlich vereinbart, wenn der Immobilien-Anbieter nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt.
2. Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. 3. Eine Bezahlung der Rechnung per Sendung eines Schecks oder Bargeld ist ausgeschlossen. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn dies geschieht aus grober Fahrlässigkeit. Der Immobilien-Anbieter ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig sind oder nicht bestritten werden. Den jeweils anfallenden monatlichen Mitgliedsbeitrag wird die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH gegenüber dem Immobilien-Anbieter zum Monatsanfang des Folgemonats abrechnen.
4. Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zu zahlen. Kommt der Immobilien-Anbieter in Zahlungsverzug, so ist die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH eingezogen. Darüber hinaus behält sich die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH das Recht vor, über die Bonität des Immobilienanbieters den Immobilien-Anbieter Auskünfte einzuholen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Immobilien-Anbieters ist die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH berechtigt, die Nutzung der Immobilien-Plattform ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages und bei Einzelaufträgen von der Vorauszahlung des vereinbarten Betrags abhängig zu machen. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist in diesem Fall berechtigt, gegenüber dem Immobilien-Anbieter die Anzahl der Immobilienanzeigemöglichkeiten bis zu einem vertragsgemäßen Zahlungsverhalten zu beschränken bzw. vollständig zu verweigern.
§ 5 Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH und der Immobilien-Anbieter als gewerblicher Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Der Immobilien-Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte und die Anschrift von der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH in dem durch den Zweck dieses Vertrags vorgegebenen Rahmen verarbeitet, erhoben und genutzt werden. Die personenbezogenen Daten, die der Immobilien-Anbieter in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt. Der der Immobilien-Anbieter hat die Möglichkeit, ein Suchprofil in das Portal einzustellen, indem er seine persönlichen Kontaktdaten interessierten Anbietern mitteilt.
2. Der Immobilien-Anbieter erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder -verbesserung verwendet werden dürfen. Im Besonderen handelt es sich hier um Bildungen von Gruppen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ermöglichen, ihre Produkte entsprechend der Kundenwünsche zu verbessern bzw. zu optimieren. Das gleiche gilt für die Erstellung von Statistiken. Darüber hinaus gestattet das Immobilien-Unternehmen der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich, per E-Mail oder Fax widerrufen werden.
3. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH weist den Immobilien-Anbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen darf die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH über Bestandsdaten im Sinne § 14 TMG Auskunft erteilen.
4. Sind tatsächliche Anhaltspunkte, die dokumentiert wurden, dafür vorhanden, dass die Dienste von vr-wohnen.de von bestimmten Immobilien-Anbietern missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH die personenbezogenen Daten dieser Immobilien-Unternehmen verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich ab aus der Wahrung überwiegender Interessen von vr-wohnen.de an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen und gilt auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 15 Absatz 7 TMG) hinaus, soweit für die Aufklärung erforderlich. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Die betroffenen Immobilien-Unternehmen werden durch die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH von diesen Maßnahmen unterrichtet, sofern das möglich ist, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
§ 6 Mängelrüge
1. Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist der Immobilien-Anbieter als gewerblicher Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ebenfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Die Immobilienanzeige gilt als mangelfrei genehmigt, sollte die Überprüfung und/oder Mängelanzeige nicht unverzüglich geschehen.
§ 7 Sperrung/Außerordentliche Kündigung
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Immobilien-Anbieter eingestellte Immobilien zu sperren, wenn der Immobilien-Anbieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt bzw. mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät und eine erste Mahnung mit Nachfristsetzung verstreichen lässt.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, im Besonderen wegen unrichtiger Angaben des Immobilien-Unternehmens oder wenn das Immobilien-Unternehmen mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät und auch eine zweite Mahnung mit Nachfristsetzung verstreichen lässt.
§ 8 Haftung
§ G1. Im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags haftet die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH gegenüber dem Immobilien-Anbieter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie im Besonderen den Interessenten sowie Immobilienmietern und -käufern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrags, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von vr-wohnen.de zustande kam. Sollte vr-wohnen.de von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Immobilien-Anbieter, die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
§ 9 Sonstiges
1. Sollte eine Regelung des Mitgliedsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Sofern der Immobilien-Anbieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand München vereinbart.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Der Kunde wird von der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH über Änderungen der AGB`s rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Die geänderten AGB gelten als vom Kunden angenommen, wenn er der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, widerspricht.
3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilien-Unternehmens gelten nur, wenn die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH diese schriftlich akzeptiert hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH und dem Immobilienunternehmen Anwendung.
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Onlinewerbung auf vr-wohnen.de
Stand: Januar 2018
§ 1 Geltungsbereich
§ A1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge sowie Geschäftsbeziehungen zwischen Werbungtreibenden, Agenturen (nachfolgend Kunde genannt) und vr-wohnen.de, der Internettplattform der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend "LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH oder vr-wohnen.de") für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den Webseiten von vr-wohnen.de.
Der Abschluss von Verträgen erfolgt nur mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern, d. h. also jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist ausgeschlossen.
Die Sprache für den Vertrag und die Onlinewerbung ist Deutsch. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH speichert den Vertragsabschluss nur befristet. Der Kunde selbst muss für einen Ausdruck oder eine sichere Speicherung sorgen.
Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden lehnt die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ab, es sei denn sie stimmt diesen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Internetplattform vr-wohnen.de.de bietet die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH an, dass Werbetreibende, Agenturen und ähnliche als gewerbliche Anbieter aus dem Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken oder deren Dienstleister die Onlinewerbung auf der Internetplattform schalten können. Zwischen der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH und dem Kunden kommt ein Vertrag über die konkrete Onlinewerbung durch den Auftrag des Kunden per Brief, Mail oder Telefon zustande. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH behält sich vor, einzelne Telefonate nach entsprechendem Hinweis und Zustimmung des Kunden per Telefon aufzuzeichnen. Diese werden 4 Wochen nach Aufzeichnung gelöscht.
2. Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, kommt zwischen der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH und der Werbeagentur nur dann ein wirksamer Vertrag zu Stande, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei vr-wohnen.de.de schaltet, mit vollem Namen bzw. dem vollen Namen der Firma und unter Angabe der Adresse des Werbetreibenden benennt. Sollte die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH einen Nachweis von der Werbeagentur über ihre Beauftragung, Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden verlangen, kommt der Vertrag nur zu Stande, wenn die Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden innerhalb von 48 Stunden der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH zugeht. Andernfalls ist die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH nicht verpflichtet, die Onlinewerbung zu schalten.
§ 3 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde wird der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH das Werbefeld zeitnah und spätestens vier Werktage vor Veröffentlichung auf vr-wohnen.de zur Verfügung stellen. Während der Dauer des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die vom Werbefeld aus verlinkte Zielseite abrufbar zu halten.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird unverzüglich vom Kunden informiert, der sich dafür verpflichtet sofort die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbefeld gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter egal welcher Art beeinträchtigt oder verletzt werden.
3. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird sofort vom Kunden informiert, wenn dieser Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung feststellt. Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für jegliche Schäden, welche der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH unverzüglich aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorher genannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.
§ 4 Durchführung des Vertrags
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH hat die Gestaltungs- und Redaktionsentscheidung über ihre Webseiten. Die Vertragsparteien bestimmen für die operative Abstimmung jeweils eine verantwortliche Person und benennen diese dem anderen Vertragspartner per mail, Fax oder Telefon. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offenbar als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich zu trennen. Damit wird der Werbecharakter verdeutlicht und klargestellt. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Medialeistung in den Werberaum einzustellen.
3. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzupositionieren, wenn durch die Umpositionierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird. Wenn Verträge nicht oder nur falsch durchgeführt werden können, weil die Werbemittel vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, werden die jeweils gebuchten Aufträge unabhängig davon in Rechnung gestellt.
§ 5 Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
1. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbefeld gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels vr-wohnen.de aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, ist die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH dazu berechtigt das zur Verfügung gestellte Werbefeld zurückzuweisen.
2. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH ist jederzeit berechtigt während der Platzierung des Werbefeld das Werbemittel sofort und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbefeld bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist.
3. Der Kunde wird von der LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH unverzüglich unter Benennung der Gründe informiert, wenn vr-wohnen.de Maßnahmen nach Absatz E1 und E2 unternommen hat.
4. Im Falle des Absatzes E1 steht es dem Kunden frei, vr-wohnen.de ein neues bzw. ein verändertes Werbefeld zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle des Absatzes E2 wird der Kunde sofort entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbefeld oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
5. Sobald der Kunde vr-wohnen.de nachweist, dass der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist, wird die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH die gemäß des Absatzes E2 vorgenommenen Maßnahmen aufheben.
§ 6 Rechteeinräumung
1. Die LifeMultimedia Verlagsgesellschaft mbH wird durch den Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbefeldes eingeräumt.
2. Das Recht zur Veröffentlichung, Digitalisierung Speicherung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist, beinhaltet die vorgenannte Rechteeinräumung. Dies umfasst sowohl das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, als auch das Werberecht etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
§ 7 Garantie, Freistellung
1. vr-wohnen.de garantiert Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbefelder erforderlichen Nutzungsrechte und dementsprechend auch verfügungsberechtigt zu sein. Insbesondere garantiert der Kunde:
a. über die eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften,
b. von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbefelder nach diesem Vertrag erforderlich sind,
2. Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbefeld sowie etwaige verlinkte Zielseiten nicht gegen geltendes Recht verstößt.

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