Lade ...

Immobilienerwerb: Vorsicht bei Energiedaten

{{notice.title | translate}}

{{notice.message}}

Schwäbisch Hall
Kategorie "Schwäbisch Hall"

Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Energiebilanz eines Objekts nicht leichtfertig vertrauen. Sind die Berechnungen zum energetischen Zustand einer Immobilie nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrags, so Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt, haben Erwerber später Schwierigkeiten, diesbezüglich Schadenersatz geltend zu machen.

Bernhardt verweist auf ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig, demzufolge es nicht automatisch einen Sachmangel darstellt, wenn die Daten im Energieausweis nicht dem tatsächlichen Energiezustand eines Hauses entsprechen (Az. 17 U 98/14). Die Richter wiesen die Klage eines Ehepaares ab, das nach dem Einzug in ein 1934 gebautes Haus feststellen musste, dass die Angaben zu Dämmstandard, Heizungs- und Strombedarf in dem vorgelegten Energieausweis nicht stimmten.

Das Gericht hielt sich an nüchterne Fakten: Im Maklerprospekt sei kein gut zu heizendes Gebäude angeboten worden – und angesichts des Baujahrs 1934 sei dies auch nicht zu erwarten gewesen. Die Käufer hätten sich zwar einen Energieausweis vorlegen lassen, doch seien die darin enthaltenen Angaben nicht verbindlich. Zudem hätten die Energiedaten weder in den Vertragsverhandlungen eine Rolle gespielt noch seien im Kaufvertrag dazu entsprechende Vereinbarungen getroffen worden. Stattdessen sei die Gewährleistung für Mängel vertraglich ausgeschlossen worden. „Um ihre Forderung nach Ausgleich der Wertminderung und Ersatz für erhöhte Heizkosten geltend zu machen, hätten die Käufer beim Notar darauf drängen müssen, die energetischen Daten im Kaufvertrag festzuhalten“, kommentiert Bernhardt.

Auch für die Planung einer Heizungsanlage sind die Angaben in einem Energieeinsparnachweis keine rechtsverbindliche Grundlage. Das OLG Frankfurt am Main hat die Klage eines Bauherrn (Az. 18 U 38/14) abgewiesen, der auf der Basis eines EnEV-Nachweises eine Wärmepumpenanlage in sein Einfamilienhaus einbauen ließ. Aufgrund fehlerhafter Daten im EnEV-Nachweis sei die Heizungsanlage falsch dimensioniert worden. Die Kosten der notwendigen Umrüstung in Höhe von 11.000 Euro wollte der Kläger vom Architekten erstattet haben.

Bernhardt: „Bauherren und Immobilienkäufern, die ja in aller Regel energetische Laien sind, machen es die aktuellen Urteile nicht gerade leichter. Man kann ihnen nur raten, zu Energieberechnungen möglichst eine zweite Meinung einzuholen und entsprechende Daten in einen Bau- oder Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Dann hat man zumindest eine Grundlage, falls es zu einem juristischen Nachspiel kommt.“

Zurück
Weitere Informationen
Technisch notwendige Cookies
sid und sid_key

Gültigkeit: bis zum Ende der Session, wenn der Browser geschlossen wird

Beschreibung: Diese Cookies identifizieren Sie gegenüber dem Shop mit einer eindeutigen Kennung, z.B. um den Warenkorb zu speichern.

language

Laufzeit: bis zum Ende der Session, wenn der Browser geschlossen wird

Beschreibung: Speichert die aktuell verwendete Sprache.

displayedCookiesNotification

Laufzeit: 1 Jahr

Beschreibung: Speichert die Entscheidung über die Cookie-Einwilligung des Besuchers der Website.

allowTracking

Laufzeit: 1 Jahr

Beschreibung: Speichert die Entscheidung über die Benutzung von Tracking-Cookies.

aHistoryArticles

Gültigkeit: bis zum Ende der Session, wenn der Browser geschlossen wird

Beschreibung: Speichert eine Liste der zuletzt angesehenen Artikel.

Tracking Cookies
_fbp

Gültigkeit: 3 Monate

Beschreibung: Wird von Facebook genutzt, um eine Reihe von Werbeprodukten anzuzeigen, zum Beispiel Echtzeitgebote dritter Werbetreibender.

_ga

Gültigkeit: 2 Jahre

Beschreibung: Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.

_gid

Gültigkeit: 1 Tag

Beschreibung: Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.

Einstellungen
Akzeptieren
Cookie-Hinweis

Cookies und ähnliche Technologien werden auf vr-wohnen.de verwendet, um unsere Inhalte und Angebote für Sie stetig zu verbessern. Durch Klicken auf OK oder durch Anklicken von Inhalten auf unseren Websites stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies und ähnlicher Technologien zu. Ihre Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.

Technisch notwendige Cookies
Tracking Cookies

Einstellungen verwalten Alle akzeptieren